Rechtsprechung
LAG Hamm, 27.01.2012 - 13 TaBV 68/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zustimmung; Zustimmungsersetzungsverfahren; Einstellung; Zustimmungsverweigerung; unbeachtlich; Feststellungsantrag; Versetzung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG; § 99 Abs. 3 BetrVG
Zustimmung; Zustimmungsersetzungsverfahren; Einstellung; Zustimmungsverweigerung; unbeachtlich; Feststellungsantrag; Versetzung - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 11.08.2011 - 1 BV 12/11
- LAG Hamm, 27.01.2012 - 13 TaBV 68/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08
Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das …
Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2012 - 13 TaBV 68/11
Nach der zutreffenden ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( z.B. 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 - AP AÜG § 3 Nr. 4) genügt ein Betriebsrat seiner gesetzlichen Begründungspflicht im Sinne des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nur dann, wenn es als möglich erscheint, dass er mit seinem Vorbringen einen der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgeführten Verweigerungsgründe geltend macht. - BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2012 - 13 TaBV 68/11
Vor dem Hintergrund ist der zulässige Gegenstand eines Verfahrens wie hier, ob der Arbeitgeber die beantragte Einstellung angesichts der vorgebrachten Verweigerungsgründe des Betriebsrates gegenwärtig und zukünftig als endgültige Maßnahme durchführen kann ( BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06 - AP ArbGG 1979 § 83 a Nr. 10) ; dem genauen Realisierungsdatum kommt also keine maßgebliche Bedeutung zu. - BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84
Betriebsrat - Unterrichtungspflicht
Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2012 - 13 TaBV 68/11
Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( grundlegend: 28.01.1986 - 1 ABR 10/84 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 34) ist es zulässig, dass ein Arbeitgeber, der sich - wie hier - auf den Standpunkt stellt, der Betriebsrat habe einer beabsichtigten personellen Einzelmaßnahme nicht ordnungsgemäß die Zustimmung verweigert, einen auf die Rechtsfolge des § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG zielenden Feststellungsantrag stellt.